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Seine Forderung nach einer Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze, die für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für den Netzausbau angewandt werden, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt. Wer fremden Grund und Boden nutze und damit Ertrag erwirtschafte, müsse auch die Eigentümer daran teilhaben lassen, erklärte der DBV heute anlässlich der Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus durch das Bundeswirtschaftsministerium.
Die bisherige einmalige Dienstbarkeitsentschädigung im Rahmen des auch weiterhin erforderlichen Enteignungsrechtes sei durch eine wiederkehrende angemessene Vergütung für die dauerhafte Mitbenutzung der Grundstücke zu ergänzen, unterstrich der Verband. Ohne eine Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze könne die erforderliche Akzeptanz der unmittelbar vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer sowie Land- und Forstwirte nur schwer erreicht werden.
Zudem erneuerte der DBV seine kritische Haltung zur Erdverkabelung. Erdkabel müssten auf Pilotprojekte beschränkt bleiben. Ferner sei ihre Langzeitwirkung auf die Bodennutzung ausreichend zu erforschen. Die Eingriffe bei der Erdverkabelung in die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen seien nämlich viel gravierender als beim klassischen Freileitungsbau. Daher müssten Entscheidungen über Freileitung oder Erdverkabelung auch die agrarstrukturellen Belange berücksichtigen. AgE
(26.01.2015)