Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ist in der Land- und Forstwirtschaft mit Erleichterung aufgenommen worden. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass nach dem Votum der Verfassungsrichter für die Übergabe landwirtschaftlicher Familienbetriebe keine Veranlagung zur Erbschaftsteuer notwendig sein soll, erklärte der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Werner Hilse. Das Landvolk sehe sich in seiner Auffassung bestätigt, dass bäuerliche Familienunternehmen durch eine Verschonungsregelung von der Erbschaftsteuer befreit blieben. Hilse appellierte an die Politik, den nun ergangenen Auftrag zur Feinjustierung der entsprechenden Gesetzgebung nicht als Anlass zu Verschärfungen im landwirtschaftlichen Erbrecht zu nutzen.
Von einem guten Signal für Land- und Forstwirte sprach der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE), Michael Prinz zu Salm-Salm. Laut Bundesverfassungsgericht dürften Familienunternehmen nicht durch eine hohe Erbschaftsbesteuerung zerschlagen oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Das Gericht wolle den Ast, auf dem die Wirtschaft und die Arbeitnehmer säßen, nicht absägen. Damit hielten die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber die Türen offen, den Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft zu sichern. AgE
(19.12.2014)