EU-Beihilfen an Landwirte bald wieder im Internet

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die Mehrheit der Landwirte in Deutschland muss sich darauf einstellen, dass sie bald wieder im Internet namentlich mit den von ihnen enthaltenen Zahlungen der Europäischen Union aufgelistet werden. Den vom Bundeslandwirtschaftsministerium dazu vorgelegten Entwurf zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen.
Wie Ressortchef Christian Schmidt mitteilte, wurde bei der Erarbeitung des Entwurfs „größter Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt“. Vorgesehen sei, ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen offenzulegen.
Gemäß den neuen Bestimmungen aus Brüssel müssen bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen künftig wieder natürliche Personen einbezogen und die Fördermaßnahmen differenzierter als bisher ausgewiesen werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1 250 Euro erhalten, sollen nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden. In den Gesetzentwurf aufgenommen wurde laut Schmidt außerdem eine Datenschutzregelung, durch die eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro bewehrt wird.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte indes seine Ablehnung einer namentlichen Nennung von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen. Eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Betriebsstandort sei unter Berücksichtigung des auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als maßgeblich erachteten Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwerts vom Persönlichkeits- und Datenschutz nicht zu rechtfertigen. AgE (22.01.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.

xs

sm

md

lg

xl