Europaparlament beschließt Möglichkeit für nationale GVO-Anbauverbote

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Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Möglichkeit nationaler Anbauverbote gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gegeben. Das Hohe Haus unterstützte heute einen Kompromiss, der Anfang Dezember mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war.
Die sogenannte Opt-out-Regelung gibt Regierungen das Recht, den Anbau EU-weit zugelassener GV-Pflanzen auf ihrem Territorium ganz oder teilweise zu untersagen - aus unter dem Strich politischen Gründen. Saatgutproduzenten kann im Vorfeld als Alternative zu einem Verbot die Möglichkeit gegeben werden, das fragliche Gebiet aus dem EU-Zulassungsantrag herauszunehmen. Damit die neue Regelung in Kraft treten kann, muss jetzt noch der Rat formell zustimmen, was als Formsache gilt.
Deutschland dürfte in vollen Umfang von den Opt-out-Regeln Gebrauch machen. In diese Richtung haben sich während der vergangenen Wochen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks geäußert.
Wie aus einem heute bekannt gewordenen Hintergrundpapier hervorgeht, will Hendricks darauf hinwirken, dass die Bundesregierung zweigleisig vorgeht und einerseits die Möglichkeit nutzt, die Herausnahme des deutschen Staatsgebiets aus Zulassungsanträgen zu erwirken und andernfalls den Anbau betreffender GVO national untersagt.
Die Bundesländer sollen die Option erhalten, eigene Verbote erlassen zu können, aber nur für den Fall, dass eine spätere Bundesregierung vom gentechnikkritischen Kurs abweicht. Ferner soll das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mehr Mitsprache erhalten. AgE (15.01.2015)
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