Geflügelpest in Nordrein-Westfalen weitet sich aus

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In Nordrhein-Westfalen hat sich das Geflügelpestgeschehen in der Weihnachtswoche verschärft. Wie der Landkreis Gütersloh gestern mitteilte, hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza vom Typ H5N8 in einem Legegänse-Betrieb mit 2 800 Tieren in Rietberg-Westerwiehe bestätigt. Alle Tiere wurden umgehend getötet und die üblichen Restriktionszonen eingerichtet.
Nach Angaben des Kreises gibt es im Sperrbezirk rund 200 Betriebe mit einem gemeldeten maximalen Besatz von zusammen 800 000 Stück Geflügel;
im Beobachtungsgebiet sind es 600 Haltungen mit maximal 2 Millionen Tieren. Die tatsächlichen Haltezahlen sollen dem Kreis zufolge aber deutlich niedriger liegen.
Innerhalb weniger Tage ist damit zum zweiten Mal in Nordrhein-Westfalen die hochansteckende Geflügelpest in einem Nutztierbestand nachgewiesen worden. Am vergangenen Wochenende mussten bereits in einem größeren Mastbetrieb in Kreis Soest 7 600 Putenhähne und 14 000 Küken gekeult werden. Aufgrund der Seuchenentwicklung ordnete das Düsseldorfer Agrarressort die Kreise und kreisfreien Städte am vergangenen Dienstag an, die Aufstallung des Geflügels flächendeckend im ganzen Land umzusetzen. Die Stallpflicht galt zuvor noch nicht in allen Kreisen.
Die Verwaltung machte zudem darauf aufmerksam, dass es zum Schutz der Nutztierbestände immens wichtig sei, dass die Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln und Tauben ihrer Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse nachkämen. Für Geflügelhalter ergeben sich weitere verbindliche Pflichten. Sie reichen vom Führen eines Bestandsregisters über die Verwendung von Schutzkleidung und Desinfektionsmatten und -wannen bis hin zum Verbot, Geflügel auf Märkten, Börsen oder bei mobilen Händler zu kaufen. AgE (23.12.2016)
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