Düngeverordnung

Geplante Verschärfungen reichen der EU-Kommission nicht

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Die Europäische Kommission bleibt hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Düngeverordnung bei ihrer harten Haltung. Wie heute aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, reichen der Generaldirektion Umwelt die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regulierungen nicht aus. Etwaige Erleichterungen etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten rücken damit erst Recht in weite Ferne.
Dem Vernehmen nach beziehen sich die aktuellen Brüsseler Einwände im Wesentlichen auf drei Bereiche. So hätten die Länder versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befänden. Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht. Schließlich gehen der Kommission die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.
Der Thüringer Landwirtschaftsminister Prof. Benjamin-Immanuel Hoff machte den Bund für die neuerlichen Probleme verantwortlich. "Die Bundesregierung hat diese für die Bäuerinnen und Bauern extrem schwierige Situation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kosten, Arbeitsabläufe und Planungsunsicherheit in einer unabhängig davon bereits sehr schwierigen Phase der Landwirtschaft in Deutschland durch ihre langjährige Verzögerungshaltung verursacht", erklärte der Linken-Politiker. Jetzt setze sie die Länder unter Druck, "und die Agrarbetriebe zahlen die Rechnung". AgE (27.01.2020)
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