Die Bundesregierung hat keine Absprachen mit den Glyphosatherstellern zu einem möglichen Privatanwenderverbot des Wirkstoffs getroffen. Wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont, gab es dazu keine Kommunikationsaktivitäten mit den Unternehmen beziehungsweise der Glyphosat Task Force (GTF). Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüfe derzeit die Einschränkung oder das Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und anderer Herbizide an nichtprofessionelle Anwender. Ein Ergebnis der Prüfung sei aber derzeit noch nicht abzusehen.
Auf EU-Ebene erwartet die Regierung weiterhin die Berücksichtigung der Risiken für die biologische Vielfalt durch den Einsatz von Glyphosat, um einer Zulassungsverlängerung zuzustimmen. Eine Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) oder das Joint Management Committee on Pesticide Residues (JMPR) hält sie dagegen nicht für nötig.
Die Bundesregierung vertraue auf die fachliche kompetente Bewertung und Einschätzung der zuständigen Behörden, wie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), heißt es weiter in der Antwort. Sollte die ECHA zu anderen Ergebnissen als die zuständigen deutschen Behörden kommen, sieht die Regierung ausreichende Vorgaben und Handlungsspielräume für die EU-Kommission. AgE
(14.04.2016)