Hendricks wertet neues Düngerecht als Fortschritt für die Umwelt

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Als einen „wichtigen umweltpolitischen Fortschritt“ wertet Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die vom Bundesrat beschlossene Neufassung der Düngeverordnung. Die Novelle sehe zwar fordernde, aber für die Landwirte machbare Regelungen vor, erklärte die SPD-Politikerin heute in Berlin.
Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts zeigten, „wie sehr die Landwirtschaft mit ihrer Düngepraxis die Gewässerqualität beeinflusst.“ Wichtigste Punkte sind für Hendricks die Verlängerung der Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, die Ausweitung der Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern sowie die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha. Darüber hinaus würden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gelte auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphor zu stark belastet seien.
Ähnlich wie der Düngeverordnung seien auch der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) langwierige und intensive Verhandlungen vorausgegangen, stellte Hendricks fest. Hauptstreitpunkt seien hier die Regelungen zu den Gülle- und Dunglagerbehältern. Nunmehr müssten die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben bei beiden Verordnungen von der Bundesregierung bestätigt werden. AgE (03.04.2017)
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