Kartellamt hat Bedenken gegen Fusion von Kaiser‘s Tengelmann mit Edeka

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Die geplante Übernahme von KaiserŽs Tengelmann durch Edeka droht am Veto des Bundeskartellamts zu scheitern. Das geht aus der vorläufigen Einschätzung der Bonner Wettbewerbsbehörde im Rahmen des laufenden Fusionskontrollverfahrens hervor. „Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt heute in Bonn.
Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde Mundts Ausführungen zufolge der Vorsprung der Spitzengruppe - bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl - gegenüber ihren Wettbewerbern weiter zunehmen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbreche. EDEKA und Tengelmann sowie die zum Verfahren beigeladenen Unternehmen und Verbände haben bis zum 26. Februar 2015 Gelegenheit, zu dem heute vorgelegten Entscheidungsentwurf der Behörde Stellung zu nehmen.
Ob eine Zusagenlösung im vorliegenden Fall möglich wäre, kann laut Wettbewerbsbehörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Es liege in der Entscheidungssphäre der Zusammenschlussbeteiligten, hierüber in Gespräche mit dem Bundeskartellamt zu treten, heißt es in Bonn. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft nach derzeitigem Stand am 6. März 2015 aus. Die Parteien haben aber die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen. AgE (18.02.2015)
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