Ökosiegel

Kein EU-Ökologo für Fleisch aus betäubungslosen rituellen Schlachtungen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Fleisch, das aus betäubungslosen rituellen Schlachtungen stammt, darf kein EU-Ökologo tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Der EuGH rechtfertigte sein Urteil damit, dass eine solche Schlachttechnik es nicht erlaube, das Leiden der Tiere so gering wie möglich zu halten. Ferner hätten wissenschaftliche Studien gezeigt, dass die Betäubung eine Technik darstelle, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung „am wenigsten“ beeinträchtige.
Überdies bestehe das Ziel der EU-Ökoverordnung darin, das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch gekennzeichnete Erzeugnisse „zu wahren und zu rechtfertigen“, so die Argumentation der Richter. Daher sei es wichtig darauf zu achten, dass die Verbraucher die Sicherheit hätten, dass Erzeugnisse, die das EU-Ökologo trügen, unter anderem im Bereich des Tierschutzes tatsächlich unter Beachtung der „höchsten Normen“ erzeugt worden seien.
Ferner führt der EuGH aus, dass die Praxis der rituellen Schlachtung „nicht geeignet ist, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern wie eine Schlachtung, der eine Betäubung vorausgeht“. Die Betäubung sei nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden „erheblich“ verringert werden könne. Allerdings stellten die Richter auch klar, dass das Verfahren der Tötung ohne vorherige Betäubung ausnahmsweise zur Sicherstellung der Religionsfreiheit erlaubt sei.
Im Jahr 2012 hatte der französische Verband „Hilfswerk für Schlachttiere (OABA)“ beim Pariser Landwirtschaftsministerium beantragt, die Kennzeichnung „ökologischer/biologischer Landbau“ in der Werbung und auf der Verpackung von als „halal“ zertifizierten Hacksteaks verbieten zu lassen. Die betreffende Zertifizierungsstelle Ecocert hatte den damaligen Antrag von OANDA abgelehnt. Das mit dem Rechtsstreit befasste Verwaltungsberufungsgericht Versailles wollte daraufhin vom EuGH wissen, wie die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in der Ökoverordnung und der Verordnung über den Schutz von Tieren auszulegen sind. AgE (27.02.2019)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl