Keine Ausweitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

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Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus berge grundsätzlich das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und das Risiko der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch eine Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige.
Vor diesem Hintergrund setze sich das Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem auf EU‑Ebene für den Erlass europäischer Regelungen für mehr Tierschutz und die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein, heißt es in der gestern veröffentlichten Antwort. Entsprechende Initiativen seien gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt.
Die Bundesregierung erteilte damit Forderungen der Grünen eine Absage, den Regelungsbereich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auszuweiten. Genannt werden in der Anfrage der Grünen Elterntiere von Legehennen und Masthühnern, ferner Puten, Enten sowie Milchkühe und Mastbullen.
Kritisch äußert sich die Regierung zur Haltung von Sauen in Kastenständen, dem die Gruppenhaltung aus Tierschutzsicht vorzuziehen sei. Auch aus diesem Grund biete der Bund verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Förderung von Haltungsverfahren an, die den Sauen freie Bewegung und Kontakte zu Artgenossen ermöglichten. Eine Entscheidung über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum will die Bundesregierung von der Ergebnissen einer Folgenabschätzung abhängig machen. AgE (21.10.2016)
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