Kennzeichnungslösung für Freilandeier bei Stallpflicht gefunden

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Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch die Geflügelpest gilt in weiten Teilen Deutschlands weiterhin die Stallpflicht. Nach Angaben des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) werden dadurch jetzt die Freilandeier knapp, denn nach Ablauf von zwölf Wochen müssen diese laut EU-Vermarktungsnorm im Handel als Bodenhaltungseier vermarktet werden. Für die notwendige Umetikettierung haben der ZDG, der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) eine praktikable Lösung gefunden. Diese soll den betroffenen Betrieben die Weiternutzung ihrer bisherigen Freilandverpackungen ermöglichen und zugleich den Verbraucher klar über die Herkunft der Eier informieren.
Nach Angaben der Verbände ist zunächst der Stempel auf dem Ei von „1 für Freilandhaltung“ auf „2 für Bodenhaltung“ zu ändern. Sollten die bisherigen Freilandverpackungen bei Abgabe an Verbraucher oder den Handel weiterverwendet werden, müssten diese mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett versehen werden. Der Aufkleber müsse Hinweise auf die Freilandhaltung überdecken und zum Inhalt haben: „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen - Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf)“.
Laut ZDG hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Rechtskonformität des Vorschlags aus der Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis gesetzt. „Wir haben eine einheitliche und praktikable Lösung gefunden. Nur so haben die Freilandbetriebe die nötige Planungs- und Vermarktungssicherheit“, erklärte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Jetzt liege es am Handel, diesen Lösungsvorschlag ohne Preisabschläge zu akzeptieren. Er setze auf die Solidarität der Handelsunternehmen mit den Legehennenhaltern, die unverschuldet in diese Situation geraten seien. AgE (08.02.2017)
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