EU-Ökoverordnung

Klöckner erleichtert über längere Übergangsfristen für die Tierhaltung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Mit Erleichterung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgenommen, längere Übergangsfristen für die ökologische Geflügel- und Schweinehaltung im Rahmen der neuen EU-Basisverordnung für den Ökolandbau reagiert. Wie ihr Ministerium heute in Berlin mitteilte, kommt der jetzt vorliegende neue Kommissionsentwurf den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. Die Vorgaben im ursprünglichen Brüsseler Vorschlag hätten nach Ansicht des Berliner Agrarressorts binnen "sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen" für die Ökobetriebe geführt.
In der Geflügelhaltung soll es dem aktuellen Entwurf der Brüsseler Behörde zufolge eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Anpassung an die neuen Regeln geben. Die zuvor umstrittene Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche sei dabei mittlerweile vom Tisch, berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium. Zudem habe man erreicht, dass die Übergangsfrist für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Reduzierung von vier auf drei Ebenen von fünf auf acht Jahre verlängert worden sei. Auch die Frist für die geplanten neuen Normen der Auslaufgestaltung sei entsprechend verlängert worden. Dies gilt dem Ministerium zufolge ebenso für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, hinsichtlich der neuen Standards für die Besatzdichte und Minimumflächen.
Mit Blick auf die ökologische Schweinehaltung teilte das Berliner Agrarressort mit, dass die Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von 3,0 m2 auf 1,9 m2 reduziert werden dürfe. Ebenso sei nun auch hier vorgesehen, dass sich der Anpassungszeitraum zur Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen auf bis zu acht Jahre belaufen könne. Laut Ministerium hat die EU-Kommission zudem angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr "nochmal zu überprüfen".
Ressortchefin Klöckner erklärte, es sei "gut und wichtig", dass die Kommission viele der deutschen Änderungsvorschläge aufgegriffen habe. Ziel der Ökoverordnung müsse sein, der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden. Anpassungen müssten wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein müssten, betonte die CDU-Politikerin. Sie verwies darauf, dass viele Ökobauern bereits umfangreiche Investitionen getätigt hätten, um höhere Standards einhalten zu können. Dies müsse bei der Überarbeitung der Verordnung gewürdigt werden. Notwendig sei ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen. AgE (24.01.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl