GAP-Verordnungen

Ökoverbände fordern Nachbesserung im Bundesrat

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Auch aus der Ökobranche kommen weiter Forderungen, die Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Bundesrat noch nachzubessern. Nach Auffassung des Vorstands für Landwirtschaft beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Alexander Gerber, gefährden die vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen in der vorliegenden Fassung das Ziel der Ampelkoalition, den Ökolandbau bis 2030 auf 30 % auszudehnen.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass Biobetrieben der Zugang zu Umweltmaßnahmen aus der Ersten Säule verwehrt werden soll, wenn sie gleichzeitig die Ökoprämie aus der Zweiten Säule nutzen möchten", erklärte Bioland-Präsident Jan Plagge. Er bescheinigte Bund und Ländern eine widersprüchlich Politik: Einerseits würden "gute und wichtige Ziele" definiert. Andererseits werde auf Bundes- und Länderebene eine "Bio-bremsende Förderpolitik" betrieben.
Der Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland, Gerald Wehde, warnte vor den Folgen, sollte die GAP-Direktzahlungen-Verordnung nicht noch geändert werden. "Wenn diese Bio-Benachteiligung Realität wird, wird der Ökolandbau zum Verlierer der Agrarreform", so Wehde. Damit rücke die "Bio-Wende" in die Ferne, weil dann die Rückumstellungen auf konventionellen Anbau zunehmen würden. Gebraucht werde eine Fördersystematik, "die Bio attraktiv macht, statt abzuschrecken". Das bedeute, attraktive Ökoprämien in der Zweiten Säule und zugleich die Möglichkeit, auch die Umweltmaßnahmen der Ersten Säule zu nutzen. AgE (02.12.2021)
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