Länder sollen über GVO-Anbauverbote entscheiden

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt beim Ausstieg aus dem Gentechnikanbau auf eine regionale Lösung. Das geht aus dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes hervor, den sein Ressort jetzt vorgelegt hat.
Mit der Novelle soll die sogenannte Opt-out-Regelung der EU umgesetzt werden, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau in der Gemeinschaft zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf ihrem Territorium ganz oder teilweise zu untersagen.
Die Zuständigkeit dafür sollen in Deutschland die Länder erhalten. Die Landesregierungen können während eines Zulassungsverfahrens durch Rechtsverordnung den GVO-Anbau verbieten oder beschränken und dafür unterschiedliche Gründe angeben. Diese reichen von umweltpolitischen und agrarpolitischen Zielen - wie dem Schutz der Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion - über die Vermeidung belastender sozioökonomischer Auswirkungen bis hin zur Wahrung sonstiger wichtiger Belange wie die Berufsausübungsfreiheit und das Eigentumsrecht der Flächeneigentümer.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) warf Schmidt vor, er steuere mit regionalen Gentechnikanbauverboten auf eine chaotische und kostspielige Situation zu. Die Länder hätten sich in der Vergangenheit wiederholt für eine bundesweite Ausstiegsregelung eingesetzt. AgE (25.02.2015)
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