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Das Düngepaket ist geschnürt: Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die Novelle der Düngeverordnung gegeben. Die von der Länderkammer verlangten Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur und dienen der Klarstellung des Gewollten. Die nunmehr gebilligte Verordnung bewegt sich damit im Rahmen des von Bund und Ländern zu Jahresbeginn gefundenen Kompromisses.
Die Zustimmung des Bundesrates fand auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Eine erste Fassung der sogenannten Anlagenverordnung war bereits im Mai 2014 von der Länderkammer beschlossen, aber nicht von der Bundesregierung verkündet worden. Zwischenzeitlich wurde eine Regelung vom Bestandsschutz von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) eingefügt. In den Verhandlungen zur Neuregelung des Düngerechts waren die Anlagenverordnung, die Novelle der Düngeverordnung und der Änderung des Düngegesetzes politisch zu einem Paket zusammengefasst worden.
Eine Verkündung der geänderten Düngeverordnung sowie der Anlagenverordnung durch die Bundesregierung gilt nach den heutigen Entscheidungen der Länderkammer als sicher. Damit haben die jahrelangen Auseinandersetzungen um eine Neufassung des Düngerechts zunächst einen Abschluss gefunden. Abzuwarten bleibt, ob die Europäische Kommission dies zum Anlass nehmen wird, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Brüsseler Nitratrichtlinie zu stoppen. AgE
(01.04.2017)