Mindestlohn benachteiligt Sonderkulturbetriebe

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Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden nach Einschätzung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) durch die Einführung des Mindestlohns gegenüber süd- und osteuropäischen Anbauregionen erheblich benachteiligt. Der Verband geht deshalb davon aus, dass weniger Arbeitsplätze für Saisonarbeitskräfte und der Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen die Folgen sein werden.
BLHV-Präsident Werner Räpple erklärte bei der gestrigen Weihnachtspressefahrt des Verbandes, dass dann deutlich bessere Erlöse erforderlich seien, um beispielsweise die Produktion von Spargel oder Erdbeeren in der Region zu halten. „Dafür sind wir auch auf die Unterstützung von Verbrauchern und des Lebensmitteleinzelhandels angewiesen“, stellte Räpple klar.
Sorge bereitet ihm zufolge auch die zusätzliche Bürokratie wie zum Beispiel für die Dokumentation von Arbeitszeiten. Bislang stehe fest, dass der Beginn, die Dauer und das Ende der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und bei einer Kontrolle den Zollbeamten vorgelegt werden müssten.
Auch die Frage der Anrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Lohn sei noch nicht befriedigend geklärt, sagte Räpple. Der BLHV fordere deshalb praxistaugliche Regelungen für die vorgeschriebenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sowie zur Frage der Anrechenbarkeit von Kost und Logis. AgE (19.12.2014)
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