Möglicherweise antibiotikabelastete Futtermittel nach Niedersachsen geliefert

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Von der jüngsten Antibiotikaaffäre in den Niederlanden sind offenbar nicht nur Landwirte in Nordrhein-Westfalen betroffen, sondern auch Betriebe in Niedersachsen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover hat das EU-Schnellwarnsystem am vergangenen Freitag darüber informiert, dass verdächtige Lieferungen auch nach Niedersachsen gegangen sind. Es gehe dabei um Ware eines niederländischen Futtermittelherstellers, der in Verdacht stehe, mit Antibiotika verunreinigte Produkte in Verkehr gebracht zu haben. Ob die gelieferten Erzeugnisse überhaupt das Antibiotikum Furazolidon enthielten, werde nun näher untersucht.
Wie das Ministerium heute mitteilte, sind nach aktuellem Kenntnisstand neun Betriebe in Niedersachsen von dem niederländischen Mischfutterunternehmen mit insgesamt rund 490 t Getreideerzeugnissen beliefert worden. Bei den betroffenen Betrieben handele es jedoch überwiegend um Betreiber von Biogasanlagen. Allerdings gebe es auch Ansatzpunkte dafür, dass die aus den Niederlanden bezogenen Getreideerzeugnisse im Landkreis Grafschaft Bentheim an zwei rinderhaltende Betriebe geliefert und dort möglicherweise an Milchkühe verfüttert worden seien. Das Ministerium wies darauf hin, dass die möglicherweise belastete Ware bis zur abschließenden Klärung nicht verfüttert werden dürfe. Betroffenen milchviehhaltenden Betrieben sei es untersagt, Milch oder Tiere zur Lebensmittelgewinnung abzugeben, und in den Biogasanlagen dürften die in Verdacht stehenden Futtermittel nicht eingesetzt werden.
Das möglicherweise in der gelieferten Ware enthaltene Antibiotikum Furazolidon ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums seit 1995 in der EU verboten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei durch den Verzehr von Konsummilch nicht von einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher auszugehen. Das niedersächsische Umweltministerium informierte unterdessen vorsorglich die Städte, Landkreise und Gewerbeaufsichtsämter und wies sie an, bis zur abschließenden Gefahrenlage sicherzustellen, dass derartiges Material nicht mehr in Biogasanlagen eingesetzt werde. AgE (29.07.2014)
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