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Im Hinblick auf die kartellrechtlichen Vorbehalte gegenüber der Holzvermarktung in einzelnen Bundesländern laufen derzeit die Arbeiten für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes gemäß der Aufforderung durch die Agrarministerkonferenz (AMK). Das hat heute eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf Anfrage von AGRA-EUROPE bestätigt. Die Agrarminister der Länder hatten die Bundesregierung bei ihrem Treffen im September in Potsdam einstimmig dazu aufgefordert, die gesetzgeberischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die der Holzvermarktung vorgelagerten Leistungen als waldbauliche Maßnahmen anzusehen seien.
Es liege eine mögliche Formulierung vor, die sich aktuell in der Ressortabstimmung befinde, erklärte die Ressortsprecherin. Weitere Details nannte sie unter Verweis auf die noch offenen Verhandlungen aber nicht.
Anlässlich eines Parlamentarischen Abends in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung am Dienstag in Berlin hatte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken betont, dass im Bundeswaldgesetz klargestellt werden müsse, dass die Holzvermarktung erst nach der Bereitstellung des Holzes an der Waldstraße beginnt. Aus der Sicht von Höfken kann nur so sichergestellt werden, dass die staatliche Forstverwaltung die nachhaltige Forstwirtschaft im Privat- und Kommunalwald auch weiterhin flächendeckend unterstützen kann. Die vorgelagerten forstlichen Maßnahmen wie die Holzauszeichnung oder die -ernte dienten ebenso wie die Forstplanung vorrangig dem Waldbau und damit dem Interesse der Allgemeinheit. AgE
(09.02.2015)