Düngemittelrecht

Neue EU-Verordnung tritt am 15. Juli in Kraft

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Die neue Düngeprodukte-Verordnung der Europäischen Union tritt Anfang nächster Woche in Kraft. Darauf hat der Industrieverband Agrar (IVA) heute in Frankfurt hingewiesen. Damit stünden den Anwendern und Produzenten von zukünftig CE-gekennzeichneten Düngemitteln große Änderungen bevor. Die neue Verordnung schaffe zum einen das vertraute System der Düngemitteltypen ab und ersetze es durch eine CE-Kennzeichnung für Produktfunktionskategorien (PFC), erläuterte der Verband. Zum anderen stelle sie den Kreislaufgedanken in den Vordergrund; erstmals würden auch organische und organisch-mineralische Düngemittel europarechtlich geregelt.
Darüber hinaus werden laut IVA auch im EU-Recht einheitliche Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe eingeführt. Zusammenfassend biete dies für die Hersteller und die Anwender einerseits Chancen, stelle sie andererseits aber auch vor große Herausforderungen, resümierte der Verband. „Die Anwender, vor allem die Landwirte, müssen sich an zahlreiche neue Bezeichnungen und neuartige Produkte gewöhnen“, erklärte der Leiter der IVA-Fachbereiche Pflanzenernährung und Biostimulanzien, Dr. Sven Hartmann. Es zeichne sich ab, dass die völlige Abkehr vom bewährten Typensystem, die Einführung der CE-Kennzeichnung sowie umfangreiche neue Vorschriften bei Kennzeichnung, Toleranzen und bei der Produktzulassung - Konformitätsbewertung - für die Hersteller, Behörden und den Handel große Kraftanstrengungen bedeuteten.
Die Verordnung sieht dem IVA zufolge eine dreijährige Übergangszeit vor. Es müssten noch Standards und Analysemethoden für viele Produkte validiert werden, während gleichzeitig die EU-Kommission Leitlinien für die Kennzeichnung oder Kriterien zur biologischen Abbaubarkeit von Polymeren erarbeiten müsse, bevor am 16. Juli 2022 die ersten Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt kommen könnten. Weiterhin zulässig sei das Inverkehrbringen nach nationalem Düngemittelrecht.
Hartmann begrüßte es, dass erstmals die neue Produktgruppe der Biostimulanzien rechtlich einbezogen und geregelt werde. Diese Produkte würden über ihre Wirkung definiert. Sie sollten die Widerstandsfähigkeit der Nutzpflanzen gegen abiotischen Stress wie Trockenheit oder Hitze stärken und die Nährstoffaufnahme verbessern, indem beispielsweise das Wurzelwachstum stimuliert werde. AgE (14.07.2019)
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