Rentenbank hebt Topzins für Förderkredite wieder an

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Nach der Absenkung Anfang März hat die Landwirtschaftliche Rentenbank die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten jetzt wieder angehoben, und zwar um nominal 0,25 Prozentpunkte. Wie das Finanzinstitut gestern mitteilte, liegt der Topzins in der günstigsten Preisklasse (A) für Laufzeiten und eine Zinsbindung von zehn Jahren damit jetzt bei effektiv 1,21 %; bei einer Laufzeit von 20 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung sind es effektiv 1,51 %.
Mit den Förderprogrammen möchte die Rentenbank nach eigenen Angaben unter anderem Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie solche im Bereich der Fischerei oder erneuerbaren Energien die Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln ermöglichen. Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln wie beispielsweise Zuschüssen eingesetzt werden, soweit die von der Europäischen Union vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.
Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. AgE (15.03.2017)
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