Sauenhaltung soll bundeseinheitlich geregelt werden

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Bund und Länder wollen bei der Umsetzung des „Magdeburger Urteils“ zur Haltung von Sauen im Kastenstand einheitlich vorgehen. Darauf haben sich die Amtschefs der Agrarministerien der Länder und des Bundes heute bei ihrer Konferenz in Berlin geeinigt. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll zeitnah konkrete Vorschläge erarbeiten.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, sich über ein gemeinsames Vorgehen hin zu einer tierschutzgerechteren Sauenhaltung in Deutschland abzustimmen“, erklärte die Staatssekretärin im hessischen Landwirtschaftsministerium, Dr. Beatrix Tappeser.
Damit werde einerseits Planungssicherheit für die von dem Urteil betroffenen Sauenhalter geschaffen. Andererseits müsse allen klar sein, dass „konkrete Handlungsschritte für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen“ erreicht werden müssten, so Tappeser.
Nach Angaben ihres Schweriner Amtskollegen Dr. Jürgen Buchwald haben sich die Amtschefs einvernehmlich für die unverzügliche Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ausgesprochen hätten, um bei Neu- und Umbauten die Sauenhaltung nur noch in Gruppen zuzulassen und dabei dem dänischen Modell folgend die Fixierung in Kastenständen auf wenige Tage um den Zeitpunkt der Rausche zu minimieren. „Unser Ziel ist es, die gerichtlichen Vorgaben schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen“, erklärte Buchwald. Dazu würden in einer länderoffenen Arbeitsgruppe die notwendigen Anpassungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beraten.
Unterdessen warnte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, vor einem Strukturbruch in der Sauenhaltung, sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg unmittelbar umgesetzt werden. In der Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) forderte Rukwied eine Übergangsfrist von 25 bis 30 Jahren für bestehende Ställe entsprechend deren Amortisationszeit. AgE (20.01.2017)
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