Verfassungsklage

Solarbranche will Abschaffung des Förderdeckels vor Gericht erzwingen

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Um den drohenden Förderstopp für neue Solaranlagen abzuwenden, hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Förderdeckel initiiert. Nach der aktuellen Gesetzeslage sollen neue Solarstromanlagen auf Gebäuden nicht mehr gefördert werden, sobald die Marke von 52 GW installierter Photovoltaikkapazität erreicht ist, was im Laufe dieses Sommers droht. Mittels einer einstweiligen Anordnung will die Solarbranche erzwingen, dass der Förderdeckel umgehend gestrichen wird. Sollte der Bundestag den Solardeckel noch vor der parlamentarischen Sommerpause kippen, will der BSW seine Verfassungsbeschwerde zurückziehen.
Beschwerdeführer ist laut BSW ein Solarunternehmen aus Südhessen, das sich auf die Verletzung des Grundrechts auf Eigentum gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes beruft. Der Kläger wird laut BSW von mehr als 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz bedroht sehen. "Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt", so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Nur dann könne der Bundesrat den Fall der Förderbeschränkung bei seiner Sitzung am 3. Juli besiegeln. AgE (10.06.2020)
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