Tarifpartner einigen sich auf Mindestlohn im Agrarbereich

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich auf einen bundesweiten Tarifvertrag mit einem Stufenplan für einen Mindestlohn in der Landwirtschaft und im Gartenbau verständigt. Der Einstieg zum 1. Januar 2015 liegt danach in den alten Ländern bei einem Bruttostundenlohn von 7,40 Euro, in Ostdeutschland bei 7,20 Euro. Zum 1. Januar 2016 soll der Betrag in der untersten Lohngruppe, in die die Saisonarbeiter fallen, im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro steigen. Ab dem 1. Januar 2017 soll der Lohn in West und Ost dann einheitlich 8,60 Euro betragen und zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro steigen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll Ende 2017 enden.
Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sprachen unabhängig voneinander von „sehr intensiven Verhandlungen“, die lange auf des Messers Schneide gestanden hätten. Beide Seiten hätten sich bewegt und so letzten Endes ein vernünftiges Ergebnis ermöglicht, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Harald Schaum. Zufrieden zeigte sich auch der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller. Für die Betriebe sei die Einigung in jedem Fall günstiger, als wenn es unmittelbar zu Anwendung des Mindestlohngesetzes käme, so Möller.
Die Erklärungsfrist für Gewerkschaft und Arbeitgeber beträgt drei Wochen. Sowohl der GLFA als auch die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) müssen dazu die Zustimmung ihrer Landesverbände zu der Tarifeinigung einholen. Anschließend muss der bundesweit geltende Vertrag mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt werden, um die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung und die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erfüllen. AgE (07.07.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.

xs

sm

md

lg

xl