Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das EEG 2014

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Ein Landwirt in Brandenburg hat Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 eingereicht. Wie der die Klage unterstützende Verein Nachhaltige Energien heute mitteilte, erhielt der Betroffene im Jahr 2013 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Biogasanlage, die im Dezember 2014 in Betrieb genommen wurde und damit nach der Novellierung des EEG 2014. Gerade dieser Fall sei aber bei den Übergangsvorschriften durch den Gesetzgeber übersehen worden, stellte der Verein fest.
Hätte der Landwirt seine Anlage im Rahmen einer sogenannten Bundesimmissionsschutzgenehmigung genehmigen lassen, wäre er auf der sicheren Seite gewesen, so der Verein weiter. Eine solche Genehmigung habe aber aufgrund der Anlagengröße nicht vorgelegen. Die durch den Gesetzgeber verursachte Ungleichbehandlung führte bei dem Landwirt laut Angaben des Vereins zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bereits im Mai 2015 hatte der Betreiber einer Biogasanlage in Baden Württemberg eine Verfassungsklage eingereicht. AgE (22.08.2015)
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