WHO unterstützt Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat heute die Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken und Lebensmitteln empfohlen, um den Konsum solcher Produkte zu senken und Gesundheitsrisiken zu verringern. Eine eigene aktuelle Studie hat laut WHO ergeben, dass bei einem Steuersatz von 20 % des Warenwerts zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke im Lebensmitteleinzelhandel mit einem entsprechenden Konsumrückgang zu rechnen ist. In der Folge sinke das Risiko der Verbraucher, an Übergewicht, Fettleibigkeit, Diabetes vom Typ zwei und an Zahnfäule zu erkranken.
„Dadurch schrumpfen auch die Kosten im Gesundheitswesen“, hob der Leiter der WHO-Abteilung für nicht übertragbare Krankheiten, Dr. Douglas Bettcher, hervor. Für den Leiter der WHO-Abteilung für Gesundheit und Entwicklung, Dr. Francesco Branca, ist Zucker in Nahrungsmitteln aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht erforderlich. Die Gesundheitsorganisation regt an, vor allem solche zuckerhaltige Produkte zu besteuern, für die es gesündere Alternativen gibt.
Indes reagierte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Verweis auf eigene Erfahrungen mit entsprechenden Abgaben ablehnend auf die WTO-Empfehlung. „Bis 1993 hatten wir in Deutschland eine Zuckersteuer, und es hat sich nichts geändert“, gab Ressortchef Christian Schmidt zu bedenken. Es müsse sich aber etwas ändern, denn aus seiner Sicht enthielten verarbeitete Lebensmittel grundsätzlich zu viel Zucker. „Deshalb arbeiten wird daran, den Anteil von Salz, Zucker und Fett in Fertiglebensmitteln deutlich zu reduzieren“, so der Minister. AgE (12.10.2016)
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