Glyphosat

Wiederzulassung in Brüssel beantragt

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Die in der "Glyphosate Renewal Group" (GRG) organisierten Unternehmen haben in Brüssel die Wiederzulassung von Glyphosat beantragt. Der entsprechende Antrag wurde gestern durch die belgische Bayer Agriculture bvba im Auftrag der Gruppe an die Länder der Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) sowie die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt.
Eine Wiederzulassung muss nach EU-Recht drei Jahre vor Ende der bestehenden Genehmigung beantragt werden; Stichtag für Glyphosat ist somit der kommende Sonntag. Anschließend muss innerhalb von sechs Monaten ein komplettes Dossier eingereicht werden, das durch die AGG - Frankreich, Ungarn, Schweden und die Niederlande - geprüft wird.
Anschließend geht der gemeinsame Entwurf einer Beurteilung der Zulassungsverlängerung an die EFSA. Üblicherweise wird nur ein Land als Berichterstatter und ein weiteres als Ko-Berichterstatter bestimmt; die Kommission hatte bei Glyphosat jedoch aufgrund des zu erwartenden Umfangs und der damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung eine Gruppe ernannt.
Die in der GRG organisierten Unternehmen haben sich der Wiederzulassung des umstrittenen Wirkstoffs verschrieben. Bis vor kurzem firmierte die Gruppe noch unter "Glyphosate Task Force"; der Namenswechsel erfolgte, um Verwechslungen mit vorherigen Anträgen auszuschließen. Neben der Bayer Agriculture bvba sind unter anderem die Nufarm GMBH & Co.KG und die Syngenta Crop Protection AG vertreten.
Der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner, rechnet nun nicht mehr mit einem deutschen Glyphosatausstieg. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wolle den Einsatz des Wirkstoffs "allenfalls und notgedrungen" erst dann beenden, wenn er "eines fernen Tages keine EU-Zulassung mehr haben sollte", kritisierte Ebner. Dass dies ab 2024 der Fall sein könnte, sei mit dem Antrag leider unwahrscheinlicher geworden. AgE (16.12.2019)
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