Künftig werden aller Voraussicht nach erheblich weniger Rinder auf Leukose untersucht werden müssen als bisher. Ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der dem Bundesrat zugeleitet wurde, sieht die Umstellung auf eine Stichprobenuntersuchung vor. Damit wäre in Zukunft jährlich nur noch 1 % der Rinderbestände betroffen. Bislang liegt die jährlich zu untersuchende Zahl an Rindern bei etwa einem Drittel des Bestandes; 2015 waren es sogar 36 %.
Die Bundesregierung macht mit der geplanten Neuregelung von einer Möglichkeit im EU-Recht Gebrauch. Mit der Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung wird dafür die nationale Rechtsgrundlage geschaffen. Die Rinderleukose war hierzulande letztmalig im Jahr 2013 bei zwei Rindern in unterschiedlichen Beständen festgestellt worden. Deutschland gilt damit im Wesentlichen als leukosefrei.
Das Agrarressort beziffert die mit der Umstellung auf Stichprobenuntersuchung verbundenen Einsparungen auf insgesamt 6 Mio Euro im Jahr. Die Entlastung kommt je zur Hälfte den Tierhaltern sowie den Bundesländern zugute. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Länder von der Stichprobenuntersuchung Gebrauch machen werden. Die Kosten für die Leukoseuntersuchungen werden in der Regel von den Tierseuchenkassen getragen.
Weitere Rechtsänderungen beziehen sich auf die Brucellose- sowie die Tuberkulose-Verordnung. Durch eine Trennung der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Ausbruch und bei Verdacht auf Brucellose in Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen sollen die Veterinärbehörden künftig flexibler agieren können. Mit der Änderung der Tuberkulose-Verordnung soll einerseits die Definition der Rindertuberkulose erweitert und andererseits die Zahl der zu untersuchenden Proben im Verdachtsfall oder bei einem Ausbruch reduziert werden. AgE
(20.04.2017)