Zahl der Leukoseuntersuchungen soll drastisch sinken

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Künftig werden aller Voraussicht nach erheblich weniger Rinder auf Leukose untersucht werden müssen als bisher. Ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der dem Bundesrat zugeleitet wurde, sieht die Umstellung auf eine Stichprobenuntersuchung vor. Damit wäre in Zukunft jährlich nur noch 1 % der Rinderbestände betroffen. Bislang liegt die jährlich zu untersuchende Zahl an Rindern bei etwa einem Drittel des Bestandes; 2015 waren es sogar 36 %.
Die Bundesregierung macht mit der geplanten Neuregelung von einer Möglichkeit im EU-Recht Gebrauch. Mit der Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung wird dafür die nationale Rechtsgrundlage geschaffen. Die Rinderleukose war hierzulande letztmalig im Jahr 2013 bei zwei Rindern in unterschiedlichen Beständen festgestellt worden. Deutschland gilt damit im Wesentlichen als leukosefrei.
Das Agrarressort beziffert die mit der Umstellung auf Stichprobenuntersuchung verbundenen Einsparungen auf insgesamt 6 Mio Euro im Jahr. Die Entlastung kommt je zur Hälfte den Tierhaltern sowie den Bundesländern zugute. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Länder von der Stichprobenuntersuchung Gebrauch machen werden. Die Kosten für die Leukoseuntersuchungen werden in der Regel von den Tierseuchenkassen getragen.
Weitere Rechtsänderungen beziehen sich auf die Brucellose- sowie die Tuberkulose-Verordnung. Durch eine Trennung der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Ausbruch und bei Verdacht auf Brucellose in Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen sollen die Veterinärbehörden künftig flexibler agieren können. Mit der Änderung der Tuberkulose-Verordnung soll einerseits die Definition der Rindertuberkulose erweitert und andererseits die Zahl der zu untersuchenden Proben im Verdachtsfall oder bei einem Ausbruch reduziert werden. AgE (20.04.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.

xs

sm

md

lg

xl