Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Blumenkohle (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/02-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 5. Laubblatt entfaltet bis 5. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-10GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohle: 28 Tage |
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Erbse (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 40 Tage |
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Erbse (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-012 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erbse: 40 Tage |
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Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: 35 Tage |
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Futtererbse | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Futtererbse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Futterrübe, Zuckerrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Futterrübe, Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF283: Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 60 Tage Freiland, Futterrübe: 60 Tage |
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Futterrübe, Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 0,75 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF283: Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 60 Tage Freiland, Futterrübe: 60 Tage |
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Kartoffel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 30 Tage |
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Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 3. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Kartoffel | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 30 Tage |
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Kernobst (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-VEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 30 Tage |
|
Kernobst (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-007 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-VEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 30 Tage |
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Klee-Arten (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-017 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Klee-Arten: 45 Tage |
|
Klee-Arten (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-016 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Klee-Arten: 45 Tage |
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Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet bis 1. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 30 Tage |
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Lein | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung) Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche Knospen zeigen grüne Spitzen |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Lein: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Luzerne-Arten (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-015 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Luzerne-Arten: 45 Tage |
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Luzerne-Arten (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-014 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Luzerne-Arten: 45 Tage |
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Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet bis 1. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 30 Tage |
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Perlzwiebel, Schalotte, Knoblauch (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-10GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knoblauch: 28 Tage Freiland, Schalotte: 28 Tage Freiland, Perlzwiebel: 28 Tage |
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Pfirsich (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-VEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pfirsich: 30 Tage |
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Pfirsich (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-VEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pfirsich: 30 Tage |
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Phacelia (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Phacelia: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Phacelia (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,8 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.8 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Phacelia: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Sonnenblume | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 30 Tage |
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Speisezwiebel (§18) | Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 30 Tage |
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Wiesenlieschgras, Deutsches Weidelgras, Wiesenschwingel, Schaf-Schwingel, Rohrschwingel (§18) | Ausfallgetreide, Gemeines Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 0,25 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Seitenspross sichtbar 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 1. Seitenspross sichtbar 1. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | vor Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.25 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rohrschwingel: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Schaf-Schwingel: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Wiesenschwingel: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Wiesenlieschgras: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Deutsches Weidelgras: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Wiesen-Rispengras (§18) | Ausfallgetreide, Gemeines Rispengras, Gemeiner Windhalm | 0,2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Seitenspross sichtbar 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 1. Seitenspross sichtbar 1. Bestockungstrieb sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | vor Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.2 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wiesen-Rispengras: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar bis Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Winterraps | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 90 Tage |
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Winterraps | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/03-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt | bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 300 l/ha |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF275-2AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: 90 Tage |
|
Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterraps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wurzelpetersilie | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt entfaltet bis 1. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 30 Tage |
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Wurzelpetersilie (§18) | Gemeine Quecke ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/06-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 100 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: 30 Tage |
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Wurzel- und Knollengemüse (§18) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.11.2022 |
Anwendungsnr. | 034107-00/02-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 3. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-10GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse: 28 Tage |
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Verwendungszweck: Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen Ungräsern und Ausfallgetreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Futtererbsen;
Anwendungszeitpunkt/Aufwandmenge: NAH 1,0 l/ha und NAF 1,0 l/ha in Winterraps; NA 1,0 l/ha Zuckerrübe und Kartoffeln, NA 0,75 l/ha für Sonnenblume, Futtererbse, Ackerbohnen; die Gräser sollten das 3-4 Blattstadium bei der Anwendung erreicht haben; Genehmigungen nach §18 in Wiesenschwingel, Rohrschwingel, Schafschwingel, Deutsches Weidelgras, Wiesenlieschgras, Wiesen-Rispe in Beständen zur Saatguterzeugung.
Wartezeit in Tagen: Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Winterraps, Sonnenblume, Futtererbse, Ackerbohne (F)
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204648), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204792), 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100209001), 20 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204587)