WLV für stärkere Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

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Für eine stärkere Degression der Direktzahlungen spricht sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) aus. „Wir begrüßen das Bekenntnis der EU-Kommission, am bewährten ‚Zwei-Säulen-Modell‘ und einer starken Unterstützung der Landwirtschaft auch nach 2020 festzuhalten“, erklärte WLV-Präsident Johannes Röring heute in Münster. Zugleich wolle man die Debatte über eine stärkere Förderung der kleinen und mittleren Betriebe offensiv begleiten, kündigte Röring an. Nicht nur Teile der Gesellschaft, sondern auch viele Landwirte in Westfalen-Lippe hätten „große Sympathie“ für diesen Ansatz.
Zur Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Tierhaltung bleibe auch in Zukunft eine gut ausgestattete Zweite Säule wichtig. Der Brüsseler Vorschlag biete in diesem Bereich neue Freiräume für die Mitgliedstaaten. Größere Spielräume bei der Umsetzung von Klima- und Umweltzielen dürfen laut Röring nicht zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen in der EU führen. Zudem müsse das Fördersystem vereinfacht werden.
Auch der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßte die vorgesehene veränderte Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten „im Sinne einer effizienten Subsidiarität“. DWV-Präsident Klaus Schneider verwies auf „viele negative Erfahrungen mit den bisherigen Weinvorschriften“, in denen „viel zu viel und zu detailliert“ von Brüssel geregelt worden sei. Schneider sprach von einer „neuen Denkrichtung der EU-Kommission“, die bereits erste positive Entwicklungen bei den Durchführungsbestimmungen im Weinbereich ermöglicht habe. Die Reformvorschläge würden zu weiteren Vereinfachungen der Brüsseler Weinregelungen führen, zeigt sich Schneider überzeugt.
Enttäuscht reagierte hingegen der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, auf das Kommissionspapier. Es fehlten konkrete Lösungswege zu den Problemen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Schröder fordert höhere Anforderungen im Tierschutz, eine weitere Umverteilung von der Ersten in die Zweite Säule und den Ausschluss von EU-Fördergeldern für tierwidrige Haltungssysteme. AgE (01.12.2017)
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