Ab heute Anträge für das EU-Milchverringerungsprogramm möglich

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Ab heute können Milcherzeuger Anträge für das EU-Milchverringerungsprogramm stellen. Die entsprechende EU-Delegierte-Verordnung ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Die nationale Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV) legt die Umsetzung in Deutschland fest. Der Verordnung wird voraussichtlich morgen im Bundesanzeiger verkündet.
Das Programm ist Teil des insgesamt rund 500 Mio Euro schweren zweiten EU-Hilfspakets. Kern des EU-Milchverringerungsprogramms ist das 150 Mio Euro umfassende Programm zur freiwilligen Reduzierung der Milchproduktion, das EU-weit einheitlich geregelt ist. Danach erhalten Milcherzeuger eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm reduzierter Rohmilch. Hierzu müssen sie ihre Milchanlieferung nachweisbar reduzieren. Dafür wird ein Referenzzeitraum herangezogen.
Insgesamt wird es vier Antragsrunden geben. In der ersten Antragsrunde vom 12. bis 21. September 2016 können Anträge für den Reduzierungszeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2016 gestellt werden. Hierfür gilt der Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015. Wird der Gesamtbetrag von 150 Millionen Euro oder 1,07 Mio t überschritten, werden alle Anträge der letzten Runde anteilig gekürzt.
Der Nachweis der Milcherzeugereigenschaft gilt für Juli 2016. Damit sind alle Milcherzeuger, die im Juli 2016 noch Milch abgeliefert haben, beihilfeberechtigt. Die Beihilfe wird für maximal 50 % der im Referenzzeitraum abgelieferten Milchmenge gewährt. Die Untergrenze für die Verringerung beläuft sich auf 1 500 kg. Vorgesehen ist zudem eine Beihilfestaffelung für den Fall, wenn weniger reduziert wird, als im Beihilfeantrag angegeben wurde. AgE (13.09.2016)
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