Gegen eine voreilige Beurteilung des Greenings wenden sich die Länderagrarminister. Die Bewertung der Umweltwirkungen bedürfe einer längerfristigen Betrachtung, so dass nach der nun einjährigen Anwendung keine belastbaren Aussagen möglich sind, heißt es in einem heute gefassten Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) in Rostock. Darin sprechen sich die Ressortchefs gleichzeitig dafür aus, das Greening bis 2020 beizubehalten. Notwendige Vereinfachungen seien dabei nicht mit inhaltlichen Änderungen zu vermengen.
Zu den erforderlichen Vereinfachungen zählen die Länderagrarminister die Zusammenführung von ähnlichen ökologischen Vorrangflächen wie Feldränder und Pufferstreifen mit einer Vereinheitlichung der Vorgaben, ferner die Erweiterung des zu verwendenden Saatguts um Leguminosen bei der Anlage von Untersaaten sowie die Zulassung des Anbaus von stickstoffbindenden Pflanzen auch als Gemenge.
Darüber hinaus schlagen die Länderressortchefs vor, die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen zu Futterzwecken aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie ungünstiger Witterung zu ermöglichen sowie insbesondere Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen von der Dauergrünlandentstehung auszunehmen. AgE
(12.09.2016)