Amtliche Kontrolle von tierischen Nebenprodukten künftig bundeseinheitlich

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Die amtliche Kontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte und deren Folgeprodukte soll künftig nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchgeführt werden. Das ist das Ziel einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die Kritik der EU-Kommission an Defiziten in diesem Bereich. Unter anderem hatte das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) bei einer Bereisung Ende 2014 das Fehlen eines bundesweiten Aktionsplans und dessen Umsetzung sowie einer Kategorisierung der zu kontrollierenden Unternehmen moniert.
Bund und Länder hatten sich daraufhin auf ein Eckpunktepapier zur Durchführung der Kontrollen im Bereich tierische Nebenprodukte verständigt. Mit der Integration des Modells der risikoorientierten Kontrolle von Verarbeitungsbetrieben werden die gemeinsamen Vorgaben rechtlich abgesichert.
Die nunmehr beschlossene „Dritte AVV zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung“ sieht unter anderem vor, dass die zu kontrollierenden Betriebe zunächst in Risikokategorien eingestuft werden und eine Kontrollfrequenz festgelegt wird. Zur Anwendung kommt dabei ein risikoorientiertes Beurteilungssystem, das bislang lediglich im Rahmen des Qualitätsmanagements der Länder gegeben war.
Wie aus der Vorschrift ferner hervorgeht, erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Ländern dazu ein Kontrollprogramm tierische Nebenprodukte. Dieses Kontrollprogramm wird auf Bundesebene neu eingeführt. AgE (06.10.2016)
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