Bauernverband fordert praxisgerechte Düngeverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Eine praxisgerechte Novelle der Düngeverordnung hat der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Werner Schwarz, angemahnt. Die Düngung müsse sich auch in Zukunft am Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ausrichten, erklärte Schwarz in einem Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern in Berlin. Die produktive Landwirtschaft und die Erzeugung der vom Markt geforderten Qualitäten bei einzelnen Kulturen wie beispielsweise Brotweizen oder Gemüse dürften nicht durch zu restriktive Düngevorgaben gefährdet werden. Zudem müssten die Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung und Bilanzierung praxisgerecht ausgestaltet werden, um die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht zu gefährden.
Besorgt äußerte sich Schwarz nach DBV-Angaben auch über den anhaltenden Flächenverbrauch. „Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen wie beim Wald“, betonte der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Die Greening-Diskussion habe deutlich gezeigt, dass die Erhaltung produktiver landwirtschaftlicher Flächen eine Aufgabe mehrerer Politikbereiche sein müsse, von der Gemeinsamen Agrarpolitik über das Planungs- und Flächennutzungsrecht bis hin zur Umweltpolitik. Auch die Bundeskompensationsverordnung muss nach Meinung von Schwarz endlich beschlossen werden.
Schließlich warnte auch Schwarz vor den negativen Folgen einer absehbaren drastischen Einschränkung der verfügbaren Palette von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen für das Resistenzmanagement. Anstelle von politischen Zulassungsentscheidungen, wie dies am Beispiel der Neonikotinoide deutlich geworden sei, müsse dringend zu einer risikobasierten Sicherheitsbewertung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zurückgekehrt werden. Schwarz: „Der Erhalt einer breiten Wirkstoffpalette ist unverzichtbar für den modernen und nachhaltigen Ackerbau in Deutschland.“ AgE (31.08.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl