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Mit scharfer Kritik hat der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die neu geschaffene Möglichkeit der vereinfachten Ausweisung von Bauland reagiert. Anspruch und Wirklichkeit könnten nicht weiter auseinanderklaffen als bei der jüngsten Novelle des Baugesetzbuchs, erklärte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt gegenüber AGRA-EUROPE. Während man öffentlich stets das umweltpolitische Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlungen und Verkehr hochhalte, werde mit der nunmehr beschlossenen Änderung des Baugesetzuchs (BauGB) einem zusätzlichen Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet. Hartelt hinterfragt insbesondere die Rolle des der Erarbeitung des Gesetzentwurfs federführenden Bundesumweltministeriums, das sowohl für Umwelt als auch für Bauen zuständig ist.
Mit dem neuen § 13 b BauGB dürfen Kommunen bis 2019 an bereits vorhandenen Baugebieten zusätzlich bis zu 10 000 m2 im beschleunigten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung der Umweltverträglichkeit als Baugebiete für Wohnzwecke ausweisen. Die Neuregelung wurde im März vom Bundestag beschlossen. Ein Antrag im Bundesrat auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums wies auf Anfrage darauf hin, dass § 13b BauGB nicht auf einen Vorschlag seines Hauses zurückgehe, sondern vom Koalitionspartner zur Bedingung gemacht worden sei. Nicht möglich sei eine Prognose, in welchem Umfang Gemeinden von der Regelung Gebrauch machen werden.
Hartelt wertet die Gesetzesänderung als Zeichen für mangelnde Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Umweltpolitik. Anstatt die Innenentwicklung von Kommunen konsequent voranzutreiben, werde nunmehr dem Bauen auf der Grünen Wiese noch ein Freifahrtschein ausgestellt. Das Baugesetzbuch dürfe in der vorliegenden Fassung nicht umgesetzt werden, wenn nicht die Politik zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ad absurdum geführt werden soll, fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV). AgE
(13.04.2017)