Beihilfen-Veröffentlichung in erster Lesung beraten

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Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist vom Bundestag gestern in Erster Lesung beraten worden. In den zu Protokoll gegebenen Reden wurde deutlich, dass die Fraktionen im Hinblick auf die von der EU vorgeschriebene Veröffentlichung der Direktzahlungen unterschiedlicher Auffassung sind. Vom CDU-Abgeordneten Hermann Färber kam Kritik. Bei keinem anderen Subventionsfonds der EU würden die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht. Die geplante Gesetzesänderung führe zu einer Benachteiligung des landwirtschaftlichen Berufsstands. Es sei zu befürchten, dass dieser „wieder einmal“ an den „Pranger gestellt“ werde.
Positiv beurteilte dagegen der Agrarsprecher der SPD-Fraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, den Gesetzentwurf. Sicherlich böten die Direktzahlungen immer wieder Anlass für Diskussionen. Diesen müsse man sich dann aber auch stellen, so Priesmeier. Er sei davon überzeugt, dass die Veröffentlichungspflichten „am Ende der Landwirtschaft dienen werden“. Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, betonte, mehr Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder sorge für mehr Akzeptanz. Und diese benötige die Agrarpolitik dringend.
Ähnlich äußerte sich der Agrarsprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die EU-Gelder flössen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, erklärte, dass er den Ärger im landwirtschaftlichen Berufsstand über die voraussichtliche Veröffentlichung der Daten verstehen könne. Derzeit gehe aber kein Weg an der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung vorbei. AgE (23.03.2015)
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