Die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer europäischen Bodenschutzrichtlinie hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, nochmals bekräftigt. Beim Forum Boden des Deutschen Bauernverbands (DBV) erklärte Bleser gestern in Berlin, die bestehenden nationalen Regelungen zum Bodenschutz, wie beispielsweise beim Erosionsschutz, hätten sich bewährt. Weitere Bestrebungen, den Boden durch europäisches Recht zu schützen, lehne die Bundesregierung aus Subsidiaritätsgründen jedoch ab. Es mache keinen Sinn, eingespielte Verfahren durch europäische Bürokratie aufzublähen oder bewährte Standards zu verwässern, erklärte der Staatssekretär.
Nach den Worten Blesers ist der Boden für die landwirtschaftlichen Betriebe die zentrale Grundlage für die Einkommenserwirtschaftung. Boden sei nicht vermehrbar und müsse daher bei seiner Nutzung besonders geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Dies wird nach Überzeugung des CDU-Politikers in der Bauernschaft über Generationen praktiziert und ist der Garant für gesunde und fruchtbare Böden. In Deutschland wiesen die landwirtschaftlichen Böden daher eine hohe Fruchtbarkeit auf, die jedoch erhalten werden müsse.
Boden und Bodenfruchtbarkeit sind Bleser zufolge nicht nur die Voraussetzung für die Sicherung einer ausreichenden, hochwertigen und preisgünstigen Ernährung der stetig steigenden Weltbevölkerung. Boden sei gleichzeitig auch Kulturlandschaft und Garant von Biodiversität, was nicht zuletzt an der Arbeit der Bauern liege. Er setze deshalb darauf, dass die Kritiker der Agrarwirtschaft sich in diesem Bereich einem Dialog mit den Praktikern stellten, so der Staatssekretär. AgE
(27.01.2015)