Im Vorfeld einer weiteren Diskussion über die Reform der EU-Ökoverordnung am kommenden Montag in Brüssel - mit möglichen Vorentscheidungen - haben Branchenvertreter ihre Ablehnung von Sondergrenzwerten für nicht zugelassene Substanzen in Bioprodukten bekräftigt. Eine Abkehr vom Prozessprinzip hin zur Produktkontrolle stellt nach Ansicht des Deutschen Bauernverbands (DBV) die Idee des Ökolandbaus in Frage, denn ökologisches Kreislaufprinzip und Tierwohl ließen sich nicht über Rückstandsfreiheit, sondern nur über die Prozessregeln erzielen. Der Ansatz der Europäischen Kommission diene auch nicht dem Gesundheitsschutz, denn bereits die gesetzlichen Grenzwerte seien wissenschaftlich ermittelt und garantierten gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Die von der Kommission geplanten Sondergrenzwerte nahe der Rückstandsfreiheit würden laut Bauernverband zu unvorhersehbaren Vermarktungsrisiken führen und das Image der Ökoprodukte schädigen. Diese könnten aufgrund geringster Befunde ihre Öko-Zulassung verlieren, befürchtet der DBV. Der Verband rief Bundeslandwirtschaftsminister Christian S c h m i d t dazu auf, diskutierte Optionen zur Einführung von Sondergrenzwerten konsequent abzulehnen.
Der Anbauverband Demeter forderte von Schmidt, konsequent zu sein und keine faulen Kompromisse zu gestatten. Deutschland habe eine Schlüsselposition im Agrarrat. Schmidt könne mit zahlreichen Bündnispartnern eine Verschlechterung der Situation für die biologische Landwirtschaft verhindern. Demeter-Vorstand Alexander G e r b e r nannte als Beispiel Österreich. Das Nachbarland habe durch eine konsequente Politik in den vergangenen Jahren EU-weit den höchsten Bioanteil in der Landwirtschaft erreicht. AgE
(11.05.2015)