Der Bundesrat sieht derzeit keine Veranlassung, die Bundesregierung im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung zusätzlich unter Druck zu setzen. Ein von Nordrhein-Westfalen eingebrachter Entschließungsantrag mit der Forderung an die Regierung, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen, hat die Länderkammer heute zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Im Vorfeld der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass weder der Antrag der Düsseldorfer Landesregierung auf sofortige Sachentscheidung noch die Entschließung insgesamt eine Mehrheit finden würde. Der Agrarausschuss der Länderkammer wird sich am kommenden Montag mit der Vorlage befassen.
In dem Entschließungsantrag werden der Bundesregierung Versäumnisse bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft vorgehalten. Zusätzlicher Handlungsdruck sei durch das inzwischen von der EU-Kommission wegen einer unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen seien allein vom Bund zu tragen, heißt es in der Vorlage. AgE
(10.11.2014)