Der Bundesrat steht hinter der angestrebten Neuausrichtung der Klärschlammverwertung mit der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung, verlangt aber für die Umsetzung eine Reihe von Korrekturen. Die Länderkammer stimmte heute der Novelle der Klärschlammverordnung nach Maßgabe von 30 Änderungen zu. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Düngemittelzulassung von Phosphaten, die aus Klärschlamm gewonnen werden, zu beschleunigen.
Nach der neuen Klärschlammverordnung werden größere Kläranlagen verpflichtet, künftig Phosphor aus den Klärschlämmen zurückzugewinnen. Dafür sind Übergangsfristen vorgesehen. Für Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 100 000 Einwohnern sind es zwölf Jahre und für Anlagen ab 50 000 Einwohnern 15 Jahre. Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50 000 Einwohner ausgelegt sind, darf weiterhin unmittelbar zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss die Verordnung erst in Kraft setzen.
Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz begrüßte die Abkehr der bisherigen Praxis hin zu einer Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Das sei im Sinne des Ressourcenschutzes ein wichtiger Schritt, sagte die Grünen-Politikerin. Allerdings hätte sie sich einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung gewünscht. Der Gesetzgeber verpasst hier allerdings den großen Wurf, kritisierte Hinz. AgE
(15.05.2017)