Bundesrat stimmt Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm zu

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der Bundesrat steht hinter der angestrebten Neuausrichtung der Klärschlammverwertung mit der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung, verlangt aber für die Umsetzung eine Reihe von Korrekturen. Die Länderkammer stimmte heute der Novelle der Klärschlammverordnung nach Maßgabe von 30 Änderungen zu. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Düngemittelzulassung von Phosphaten, die aus Klärschlamm gewonnen werden, zu beschleunigen.
Nach der neuen Klärschlammverordnung werden größere Kläranlagen verpflichtet, künftig Phosphor aus den Klärschlämmen zurückzugewinnen. Dafür sind Übergangsfristen vorgesehen. Für Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 100 000 Einwohnern sind es zwölf Jahre und für Anlagen ab 50 000 Einwohnern 15 Jahre. Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50 000 Einwohner ausgelegt sind, darf weiterhin unmittelbar zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss die Verordnung erst in Kraft setzen.
Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz begrüßte die Abkehr der bisherigen Praxis hin zu einer Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Das sei im Sinne des Ressourcenschutzes ein wichtiger Schritt, sagte die Grünen-Politikerin. Allerdings hätte sie sich einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung gewünscht. „Der Gesetzgeber verpasst hier allerdings den großen Wurf“, kritisierte Hinz. AgE (15.05.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.

xs

sm

md

lg

xl