Bundesregierung lehnt gesetzliches Verbot des Kükentötens ab

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Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, das Töten männlicher Eintagsküken gesetzlich zu verbieten. Das geht aus der Gegenäußerung zum Gesetzentwurf der Länderkammer für eine Änderung des Tierschutzgesetzes hervor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
„Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung lediglich ins Ausland verlagern“, warnte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nach der Kabinettsitzung. Dort hätte man jedoch keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken, argumentiert der CSU-Politiker. Gleichzeitig würde man sich damit seiner Einschätzung nach abhängig vom Import machen und hätte keinerlei Einfluss auf die Produktion.
Schmidt bekräftigte sein Ziel, das Töten männlicher Eintagsküken 2017 zu beenden. Er verwies auf die von seinem Haus unterstützten Forschungsarbeiten der Universität Leipzig, eine praxistaugliche Alternative für die Geflügelerzeuger zu entwickeln. Mit einer solchen Alternative griffe automatisch das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form und damit wäre dem Minister zufolge das Töten männlicher Eintagsküken verboten.
Für die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Christina Jantz, kann die angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei allerdings nur einen Zwischenschritt darstellen. Ziel müsse die flächendeckende Rückkehr des Zweinutzungshuhns sein, erklärte die SPD-Politikerin und forderte, die Forschung zum Zweinutzungshuhn zu intensivieren. AgE (15.11.2015)
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