Einen Änderungsantrag zum Agrarzahlungen-Durchführungsgesetz haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD gestern beschlossen. Danach soll Deutschland auf die Möglichkeit verzichten, Verwaltungskontrollen zum Cross Compliance durchzuführen. Mit dieser Regelung trägt die Koalition ebenso einer Forderung des Bundesrates Rechnung wie mit der Aufnahme vom Status des Ökolandwirts als weiteres Betriebsmerkmal in die Anlage zum Integrierten Datenerhebungs- und Kontrollsystems-(InVeKos)-Daten-Gesetz sowie der Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Strategien und operationellen Programmen wie dem Schulmilchprogramm.
Nicht aufgenommen wurde hingegen der Länderkammervorschlag, die Datenerhebung und -verwendung im Rahmen des InVeKos-Daten-Gesetzes über den Anwendungsbereich der Kontrollen hinaus auszudehnen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss darauf hingewiesen, dass eine bundesdatenschutzrechtliche Flankierung der Kontrollen zur Vermeidung einer Doppelförderung unzulässig sei, weil für Agrarumweltmaßnahmen die Länder zuständig seien.
Abgelehnt wird auch die Forderung der Länder, eine Datenschutzregelung für Maßnahmen des Düngemanagements zu verankern. In dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz sollen künftig die Cross-Compliance-Vorgaben geregelt werden. Der Gesetzentwurf berücksichtigt eine teilweise neugefasste Brüsseler Terminologie und trägt zugleich einigen Änderungen im EU-Recht Rechnung, die Deutschland zum 1. Januar 2015 umgesetzt haben muss. AgE
(18.10.2014)