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Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. März 2015 jeweils zum Monatsersten lediglich um jeweils 0,25 %. Das hat die Bundesnetzagentur in dieser Woche mitgeteilt.
Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,5 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2 400 MW bis 2 600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist der Zubau an Photovoltaik im letzten Jahr wieder stark zurückgegangen. Bis November 2014 sei er im Vergleich zum Vorjahr um 43 % gesunken. Der Photovoltaikzubau liege in den vergangenen zwölf Monaten mit 1 953 MW erneut unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors. AgE
(05.01.2015)