Entwarnung bei Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

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Mecklenburg-Vorpommern hat Entwarnung bei der Vogelgrippe gegeben. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, sind nach den regionalen Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N8, von denen sich der letzte am 26. Januar in einer kleinen Geflügelhaltung in Anklam ereignet hatte, keine weiteren Fälle mehr aufgetreten. Nachdem bereits am 16. Februar der Sperrbezirk um die betroffenen Geflügelbestände in Anklam aufgehoben werden konnte, ist heute auch die Auflösung des dortigen Beobachtungsgebietes erfolgt.
Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sind damit sämtliche wegen aviären Influenzafällen in Hausgeflügelbeständen eingerichtete Restriktions- und Beobachtungsgebiete wieder aufgehoben worden. Dessen ungeachtet rief Backhaus die Geflügelhalter im Land dazu auf, die Gefahr durch die Geflügelpest nach wie vor ernst zu nehmen und alle Biosicherheitsmaßnahmen weiter einzuhalten.
Derzeit sind nach Angaben des Schweriner Agrarressorts auch keine neuen H5N8-Nachweise aus den Winterquartieren der Zugvögel in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die Stallpflicht für Geflügel wird deshalb zum 28. Februar auch in den Wildvogelrisiko-Gebieten aufgehoben. Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass die aktuellen Lockerungen bei einem erneuten Nachweis der hochpathogenen Geflügelpest unverzüglich zurückgenommen werden könnten. AgE (27.02.2015)
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