EU-Kommission: Regionale Spezialitäten nicht in Gefahr

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Die Europäische Kommission will den Schutz geographischer Ursprungsangaben durch die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA verbessern, nicht verschlechtern. Wie die Berliner Kommissionsvertretung heute betonte, zielen die Verhandlungen laut TTIP-Verhandlungsmandat darauf ab, durch das Abkommen für einen besseren Schutz und eine stärkere Anerkennung der geographischen Angaben der EU zu sorgen. Der Schutz solcher Bezeichnungen sei sogar eine der Prioritäten bei den Verhandlungen mit Washington. Es handele sich dabei um den Schutz „europäischen geistigen Eigentums“.
In den letzten Jahren sei die EU zudem sehr erfolgreich gewesen, einen solchen erhöhten Schutz für Hunderte von geographischen Bezeichnungen zu erreichen, so die Brüsseler Behörde. Dies habe sie beispielsweise in Handelsabkommen mit Kanada, Korea und Singapur durchgesetzt. Die EU habe außerdem in einem eigenständigen Abkommen mit China den Schutz von Ursprungsbezeichnungen festgeschrieben.
Mit ihrer Klarstellung reagierte die EU-Kommission auf Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte Schmidt so zitiert, dass er damit rechne, dass die europäischen Regelungen in den TTIP-Verhandlungen zur Disposition stünden. Über seinen Sprecher stellte der Minister gestern jedoch klar, dass er regionale Herkunftsbezeichnungen keinesfalls aufweichen wolle und sich auch in Zukunft für den Schutz regionaler Lebensmittel durch die EU einsetze. AgE (08.01.2015)
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