Fleischkennzeichnung nach der Haltungsform rechtlich möglich

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die Länder halten die Einführung einer verpflichtenden Fleischkennzeichnung nach der Haltungsform grundsätzlich für vereinbar mit dem europäischen Recht. Voraussetzung dafür wäre allerdings die Zustimmung der EU-Kommission. Das geht aus dem Bericht der von Baden-Württemberg geleiteten Arbeitsgruppe hervor, der diese Woche auf der Agrarministerkonferenz in Fulda vorgelegt wird.
Um zu gewährleisten, dass nationale Vorschriften nicht den freien Warenverkehr behindern, schlägt die Arbeitsgruppe eine differenzierende Kennzeichnungsregelung vor. Danach sollte eine obligatorische Regelung lediglich für solches Fleisch erwogen werden, dass im Inland hergestellt wurde. Demgegenüber komme für ausländisches Fleisch eine freiwillige Kennzeichnung in Betracht.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die Kennzeichnung zunächst auf Mastschweine und Mastgeflügel zu beschränken. Verpacktes und unverarbeitetes Fleisch dieser Kategorien soll mit einer „3“ gekennzeichnet werden, wenn es aus einer Haltungsform stammt, die tierschutzgerechte Mindestanforderungen erfüllt. Fleisch aus Haltungen mit mehr Platz im Stall und erhöhten Anforderungen an die Haltungseinrichtung soll eine „2“ bekommen. Wird den Tieren darüber hinaus Zugang ins Freie gewährt, soll das Fleisch eine „1“ erhalten. Für Fleisch aus ökologischer Tierhaltung ist schließlich in dem Konzept eine Kennzeichnung mit der „0“ vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe, der neben dem Vorsitzland Vertreter von Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen angehören, räumt ein, dass ihr Modell mit zusätzlichem Aufwand für Erzeuger und Handel sowie für die Überwachung verbunden sei. Um den abzuschätzen, wird eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Beteiligung der Wirtschaft vorgeschlagen. AgE (29.09.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.

xs

sm

md

lg

xl