Bauernverband zur Sonder-AMK

Geringere Basisprämie inakzeptabel

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Der DBV warnt vor einer weiteren Mittelumschichtung in die Zweite Säule. AbL, BDM, BÖLW und Umweltverbände mahnen dies dagegen an.
Anlässlich der Sonderagrarministerkonferenz (AMK) von Bund und Ländern hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eindringlich vor einer weiteren Kürzung der Basisprämie gewarnt. Diese wäre nicht akzeptabel, vor allem angesichts der "völlig unzureichenden Erzeugerpreise" gerade bei Marktfrüchten, stellte der DBV am Dienstag (21.5.) in Berlin fest. Er lehnt es strikt ab, dass zusätzliche Direktzahlungen zulasten von Basisprämie, Junglandwirteprämie und Erste-Hektare-Förderung für die Öko-Regelungen umgeschichtet werden. Derzeit werden jährlich noch rund 2,6 Mrd. Euro über die Basisprämie an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgereicht.

Der Bauernverband forderte erneut, dass zunächst das aktuelle, jährlich zur Verfügung stehende Budget für die Öko-Regelungen voll ausgeschöpft werden sollte, und zwar über deutlich mehr Attraktivität der bestehenden Maßnahmen. Erforderlich ist laut DBV eine Korrektur der zum Teil praxisuntauglichen Anforderungen und eine Anhebung der bislang unzureichenden Prämienhöhen.

Für erforderlich hält der Bauernverband nach wie vor eine Verbesserung des Förderangebots insbesondere für Grünland, ohne dass bestehende und bewährte Maßnahmen der Länderprogramme kannibalisiert werden. Die Einführung einer Grünland-Humus-Prämie als Öko-Regelung sei ein gangbarer Weg, der zudem unbürokratisch umgesetzt werden könne. Länder, die mit ihren Zweiten-Säule-Programmen den Landwirten bislang noch keine Weideförderung anböten, sollten die bereits im März 2021 beschlossene, schrittweise ansteigende und damit zusätzliche Umschichtung von Mitteln in die Zweite Säule nutzen, um in die Förderung der Weidehaltung einzusteigen, schlägt der DBV vor.
Erleichterungen von GLÖZ 1 bis 9
Aus Sicht des Bauernverbandes ist es zudem außerordentlich wichtig, dass Bund und Länder die EU-seitig ermöglichten Erleichterungen bei der GAP uneingeschränkt eins zu eins umsetzen und praxistauglich anwenden. Dies betrifft, wie der DBV auflistet, die Standards GLÖZ 1, 2 sowie 4 bis 9.

Im Einzelnen sind dies: die Streichung der EU-rechtlich verankerten Fünf-Jahres-Regelung für die Entstehung von Dauergrünland, die Ermöglichung einer Rückkehr zur Ackerlandnutzung von Dauerkulturen, die Abschaffung der Abstandsregelung - Pufferstreifen - im Zuge der GAP-Förderung, die Rücknahme der verpflichtenden Anwendung des Regenerosivitätsfaktors bei der Kulissenfestlegung, größere Flexibilität und stärkere Berücksichtigung von Witterungsbedingungen sowie Rücknahme der verschärften Auslegung der Begrünungsregelung bei der Mindestbodenbedeckung, Erleichterungen beim Fruchtwechsel, die konsequente Abschaffung der Pflicht zur Stilllegung sowie die Aufhebung des pauschalen Pflugverbots von Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und Vogelschutzgebieten.

Fruchtfolge wichtig zur Risikovorsorge
Im Gegensatz zum DBV hält die Verbände-Plattform - der neben den Umweltverbänden die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bundesverband der Deutschen Milchviehhalter (BDM) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) angehören - eine Ausweitung der freiwilligen Instrumente zur Honorierung des Umwelt-, Klima und Tierschutzes für "unabdingbar".

Konkret fordern sie zusätzliche Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung, zur Stärkung der Biodiversität im Ackerbau sowie für besonders ausgeglichene Nährstoffbilanzen. Für die Finanzierung dieser Förderangebote müsse das Budget der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) kurzfristig um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht werden, so die Verbände. Eine klare Absage erteilen sie dem Vorstoß einiger Bundesländer, die Grundanforderungen zur Fruchtfolge sowie zu den Gewässerrandstreifen zu senken.

Zu GLÖZ 7 stellte der AbL-Sprecher für Agrarpolitik, Ottmar Ilchmann, fest, dass eine möglichst weite Fruchtfolge nicht nur die Grundlage für einen erfolgreichen Pflanzenbau darstelle, sondern in Zeiten zunehmender Wetterextreme auch ein wichtiges Instrument zur Risikovorsorge sei. Wer die bestehenden Vorgaben zum Fruchtwechsel in der GAP schleifen wolle, erweise der Landwirtschaft damit einen Bärendienst. AgE (22.05.2024)
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