Im Hinblick auf den sich derzeit im Vermittlungsausschuss befindlichen Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer hat der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) eher heute als morgen Planungs- und Rechtssicherheit gefordert. Die Reform dürfe junge Betriebsnachfolger nicht in ihren Handlungsspielräumen einschränken und müsse schnell auf den Weg gebracht werden, betonte die BDL-Vorsitzende Nina Sehnke im Vorfeld der Behandlung der Novelle im Vermittlungsausschuss, die für den 8. September vorgesehen ist. Sie befürchtet, dass ansonsten das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung beschließen könnten, die sich nachteilig für die Junglandwirte auswirken könnte. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil eine Nachbesserung bis Juni 2016 gefordert.
Wir brauchen eine unbürokratische Erbschaftssteuerregelung, die zur Landwirtschaft passt und Junglandwirten Planungssicherheit gibt, stellte Sehnke klar. Jungen Menschen, die Verantwortung übernähmen und die Landwirtschaft gestalten wollten, die ihre Betriebe zukunftsfit machen und investieren wollten, dürften mit der Erbschaftssteuer keine Steine in den Weg gerollt werden. Die BDL-Vorsitzende wies darauf hin, dass viel Mut dazugehöre, einen Betrieb in der nächsten Generation weiterzuführen. Vor diesem Hintergrund seien klare und junglandwirtefreundliche Regeln zu begrüßen, die keinen Berg an Bürokratie nach sich zögen.
Für die unternehmerische Freiheit sei es wichtig, dass die Betriebsvermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe verschont blieben. Das gelte auch für die Nicht-Anrechnung von Saisonarbeitern und Familienmitgliedern bei der für die Verschonung von Betriebsvermögen entscheidenden Lohnsummenregelung. AgE
(26.08.2016)