Kabinett beschließt niedersächsisches Agrarstruktursicherungsgesetz

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Die niedersächsische Landesregierung bringt die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs- und Pachtrecht auf den Weg. Das Kabinett in Hannover hat heute beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) zur Verbandsanhörung freizugeben.
Ziele der Neuregelung sind der Landesregierung zufolge, den Anstieg von Boden- und Pachtpreisen zu dämpfen, den vor Ort Wirtschaftenden den Zugriff auf Flächen in der Umgebung zu erleichtern und den landwirtschaftlichen Bodenmarkt insgesamt transparenter zu machen.
Zudem soll eine Lücke im bestehenden Grundstückverkehrsgesetz geschlossen werden, indem die Kapitalanlage in landwirtschaftliche Flächen durch Anteilskäufe unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig werden soll.
„Mit dem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Bauernland in Bauernhand bleibt“, erklärte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte sollen seinen Angaben zufolge künftig beim Flächenerwerb wirksam privilegiert werden. Sie sollten deshalb bereits im Vorfeld ihr Interesse an ortsnahen Flächen bekunden können. Unter bestimmten Voraussetzungen solle ihnen dann ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Weiterhin bestehen bleiben solle das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Es solle aber nachrangig eintreten, wenn mehrere Kaufinteressenten vorhanden seien, erläuterte Meyer. Auch das Vorkaufsrecht der NLG sei darauf ausgelegt, den bisherigen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb zu ermöglichen. AgE (07.12.2016)
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