Kriterien für Flächenerwerb durch Gesellschafter im Grundstücksverkehr

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Eine Klarstellung zur Berücksichtigung von Personengesellschaften im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) vorgenommen. In einem vergangene Woche veröffentlichten Beschluss bestätigen die Karlsruher Richter, dass in einem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz eine Landwirtschaft betreibende Kapital- oder Personengesellschaft (GbR) einem Einzellandwirt gleichgestellt ist. Dies gilt laut BGH jedoch nicht ohne weiteres, wenn der Käufer einer landwirtschaftlichen Fläche nicht die Personengesellschaft ist, sondern einer ihrer Gesellschafter.
Der Erwerb einer Fläche durch einen Gesellschafter mit dem Ziel, sie anschließend in eine Personengesellschaft einzubringen, ist demnach nur unter bestimmten Bedingungen gleichrangig mit dem Erwerb durch eine GbR. Zum einen muss der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheiden oder anderweitig hauptberuflich in der GbR tätig sein. Zum anderen muss die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt sein.
In dem zugrundeliegenden Fall widersprach der BGH einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts. Das Gericht hatte den Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche an einen fränkischen Landwirt genehmigt, der lediglich angegeben hatte, diese Fläche in eine vor Ort sitzende GbR einzubringen. AgE (17.02.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl